Energieausweis: Wahlfreiheit für ältere Gebäude endet am 30. September 2008

Stadtwerke Kaarst bieten den Verbrauchsausweis für 30 Euro an

Für Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, endet am 30. September die Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwändigeren Bedarfsausweis. Danach ist für alle betroffenen Gebäude nur noch die Ausstellung des bedarfsorientierten Energieausweises möglich. Ausgenommen sind Gebäude, die in der Zwischenzeit energetisch so saniert wurden, dass sie zumindest das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreichen. Die Eigentümer jüngerer Bestandsgebäude haben auch weiterhin die Wahlfreiheit.

Auch wenn ein Eigentümer im Moment weder Vermietung noch Verkauf plant, kann sich die Erstellung eines Verbrauchsausweises vor Ablauf der Wahlfreiheit lohnen, da die Ausweise ab Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig sind.

Für nur 30 Euro bieten die Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) ihren Kunden die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises an. Bei einem dezentral beheizten Gebäude kommen noch 25 Euro Grundpreis für die Datenerhebung sowie zwei Euro pro Zähler hinzu, falls SWK die Ermittlung der Verbrauchsdaten übernehmen. Die Ausweise werden auf Basis der erfassten Energieverbräuche der letzten drei Jahre angefertigt.

Der Datenerhebungsbogen zur Bestellung des Verbrauchsausweises steht auf den SWK-Internetseiten unter www.stadtwerke-kaarst.de im Bereich Erdgas-Service zum Download zur Verfügung. Er kann auch beim SWK-Energieberater Werner Rahlf angefordert werden, der bei Fragen zum Energieausweis unter Tel. 0203 540-231 gern zur Verfügung steht. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.dena.de.

 

Kaarst, 17. September 2008

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