1 Pro Vertrag werden bis zu 2 E-Bikes gefördert.
2 Als Haushaltsgerät gelten Waschmaschine, Kühlschrank, Trockner, Spülmaschine. Alle zu fördernden Geräte müssen mindestens das EU-Energielabel A++ (bzw. A nach neuer Regel) nachweisen.
3 Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Abschluss eines Ladestrom-Vertrages.
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