Rechtliches
Ein geeigneter Nachweis (z.B. Rechnung) über die Anschaffung ist dem Antrag beizufügen. Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate bei einer Förderung für Stromkunden (s.o.) Strom bzw. bei einer Förderung für Gaskunden (s.o.) Erdgas von den Stadtwerken Kaarst GmbH bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Die Photovoltaikanlagen-Förderung wird nur Privatkunden gewährt, die den selbsterzeugten Strom anteilig selbst nutzen.
Gültig nur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kaarst GmbH vom 01.01.2020 bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.
1 Keine Förderung bei Leasing-Fahrzeugen. *Pro Vertrag werden bis zu 2 E-Bikes gefördert.
2 Als Haushaltsgerät gelten Waschmaschine, Kühlschrank, Trockner, Spülmaschine. Alle zu fördernden Geräte müssen mindestens EU-Energielabel A++ (bzw. A nach neuer Regel) nachweisen.
3 Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Abschluss eines Ladestrom-Vertrages.