Damit Sie als Endverbraucher auf keinen Fall im Dunkeln tappen, haben die Stadtwerke Kaarst auf dieser Seite wichtige Informationen für Sie bereitgestellt. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu rechtlichen Fragen.
Erklärung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Stadtwerke Kaarst GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Bereich Wärme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren auch nicht teil.