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Ihr Team der Stadtwerke Kaarst
Denken Sie bei einer Preisanpassung an Ihr Sonderkündigungsrecht!
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Wenn ihr Stromanbieter den Preis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann auch kündigen, wenn die eigentliche Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Vertrag selber schriftlich bei Ihrem Stromlieferanten kündigen. Dazu können Sie dieses Formular nutzen.
Sollten Sie nicht von einer Preisanpassung Ihres Energieversorges betroffen sein, möchten aber trotzdem zu den Stadtwerken Kaarst wechseln, brauchen Sie Ihren Vorversorger nicht zu kündigen. In diesem Fall übernehmen wir die Kündigung für Sie.